Der internationale Warenverkehr ist grundsätzlich frei, kann aber Beschränkungen oder Verboten unterliegen, die Staaten zur Wahrung ihrer nationalen Sicherheitsinteressen und des friedlichen Zusammenlebens der Menschen oder zur Verhinderung der Verbreitung von Waffen verhängen. Diese Vorschriften können sich auf Käufe, Verkäufe, Dienstleistungen, Technologietransfers oder Zahlungen beziehen.
Bemühungen um Nichtverbreitung – auch von Massenvernichtungswaffen - erfordern, dass Exporteure die Endverwendungen ihrer Geschäftspartner kennen. Um eine nachhaltige Compliance zu gewährleisten, benötigen Unternehmen ein robustes internes Kontrollprogramm (ICP), das regelmäßig überwacht, kontinuierlich weiterentwickelt und gesichert wird.